Wir wollen mit unseren Kunden möglichst reibungslose, unkomplizierte und für beide Seiten natürlich lukrative Geschäftsbeziehungen pflegen! Lesen Sie zu diesem Zweck unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der quattroM GmbH & Co. KG
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftssbedingungen der quattroM GmbH & Co. KG bedürfen der Schriftform.
2.1 Angebote der quattroM GmbH & Co. KG sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von der quattroM GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für Vertriebspartner und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäfte zwischen Fachhändlern und der quattroM GmbH & Co. KG . Im übrigen gelten die mit der Software ausgehändigten Lizenzbestimmungen und nachrangig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 Die quattroM GmbH & Co. KG behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.
3.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Produkte nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der quattroM GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3.2 Die quattroM GmbH & Co. KG ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
3.3 Die quattroM GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Berechtigung der quattroM GmbH & Co. KG zu Teillieferungs- und Teilleistungen kommt keine weitere Bedeutung für die Vertragsabwicklung zu.
4.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
4.2 Die quattroM GmbH & Co. KG ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
5.1 Von der quattroM GmbH & Co. KG angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin von quattroM GmbH & Co. KG um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, die quattroM GmbH & Co. KG eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von der quattroM GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei der quattroM GmbH & Co. KG , ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist die quattroM GmbH & Co. KG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die quattroM GmbH & Co. KG Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die quattroM GmbH & Co. KG einen höheren Schaden nachweist.
7.1 Die quattroM GmbH & Co. KG kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen.
7.2 Gewährleitungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Die quattroM GmbH & Co. KG wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen.
8.1 Eine Haftung der quattroM GmbH & Co. KG für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und ausservertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die quattroM GmbH & Co. KG oder wurde durch die quattroM GmbH & Co. KG grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Eine Haftung der quattroM GmbH & Co. KG für Schäden, die nachweislich durch leichte Fahrlässigkeit der quattroM GmbH & Co. KG verursacht worden sind, sind auf einen verbleibenden Haftungsanspruch in vertretbarem Verhältnis zur Schadenshöhe beschränkt.
8.2 Die quattroM GmbH & Co. KG haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die quattroM GmbH & Co. KG haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können.
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist die quattroM GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunden einen geringeren oder die quattroM GmbH & Co. KG einen höheren Schaden nachweist.
9.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von der quattroM GmbH & Co. KG anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
9.3 Schuldet der Kunde der quattroM GmbH & Co. KG mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmungen getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
10.1 Die quattroM GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren, Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die quattroM GmbH & Co. KG gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen sowie sonstiger Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der quattroM GmbH & Co. KG in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die quattroM GmbH & Co. KG zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die quattroM GmbH & Co. KG ab. Die quattroM GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an.
10.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an quattroM GmbH & Co. KG ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der quattroM GmbH & Co. KG hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die quattroM GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist quattroM GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die quattroM GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
10.5 Bei einem Rücknahmerecht der quattroM GmbH & Co. KG gemäß vorstehendem Absatz ist die quattroM GmbH & Co. KG berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von quattroM GmbH & Co. KG den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
10.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.8 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der quattroM GmbH & Co. KG geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit der quattroM GmbH & Co. KG geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung der quattroM GmbH & Co. KG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
Der Kunde ermächtigt die quattroM GmbH & Co. KG , die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
14.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Wiener UNCITRAL Übereinkommens über internationale Warenverträge vom 11.04.1980.
14.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der quattroM GmbH & Co. KG ist Regensburg. Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Vollkaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Regensburg vereinbart.